- Bezeichnung,
Dauer
- Aufgaben
und Ziele
- INI-Graphics-Alumni
Mitglieder
- Beginn und
Ende der Mitgliedschaft
- Rechte und
Pflichten der Mitglieder
- Mitgliedsbeiträge
und Kostenaufbringung
- Organe
- Vollversammlung
- Geschäftsführung
- Zuständigkeit
der Geschäftsführung
- Zuständigkeiten
der Vollversammlung
- Beschlußfassung
der Vollversammlung
- Beirat
- Haftung
- Auflösung
- Salvatorische
Klausel
- Anhang:
Beitragsordnung
§1 Bezeichnung, Dauer
Das Forum wird vom ZGDV e.V. unter der Bezeichnung "Forum
der Alumni des INI-GraphicsNet" (Kurzbezeichnung INI-Graphics-Alumni)
eingerichtet. Es ist eine im Rahmen der ZGDV Satzung und nach der
Richtlinienkompetenz des ZGDV-Vorstandes eigenständig operierende
Einrichtung des ZGDV e.V.
- Das INI-Graphics-Alumni ist gemäß der Satzung des ZGDV e.V.
selbstlos tätig; es verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Geschäftsstelle des INI-Graphics-Alumni wird in Darmstadt beim
ZGDV eingerichtet.
- Das INI-Graphics-Alumni ist auf unbestimmte Zeit eingerichtet.
§2 Aufgaben und Ziele
- Das INI-Graphics-Alumni verfolgt die folgenden Ziele im Rahmen der
Satzung des ZGDV e.V.:
- Förderung des Dialoges zwischen ehemaligen und gegenwärtigen
Mitarbeitern des INI-GraphicsNet
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die den Ideen
des INI-Graphics-Alumni und den Einrichtungen des INI-GraphicsNet
dienen
- Förderung der Aktivitäten der Einrichtungen des INI-GraphicsNet
- Erfahrungsaustausch und Kooperationsanbahnung unter seinen
Mitgliedern
- Erfahrungsaustausch und Kooperation mit den Einrichtungen des
INI-GraphicsNet
- Förderung der Idee der INI-GraphicsNet Stiftung
- Mitwirkung im Kuratorium der INI-GraphicsNet Stiftung
Das INI-Graphics-Alumni verfolgt damit ideelle Belange seiner
Mitglieder.
- Die Mittel des INI-Graphics-Alumni dürfen nur für den
satzungsgemäßen Zweck des ZGDV e.V. und zur Erreichung der unter §2 (1.)
genannten Ziele verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des ZGDV
e.V. bzw. des INI-Graphics-Alumni. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck des Forums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
- Angemessene Kosten des INI-Graphics-Alumni können auf begründeten
Antrag an die Geschäftsführung des ZGDV von den Einrichtungen des
INI-GraphicsNet getragen werden.
§3 INI-Graphics-Alumni Mitglieder
- Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft wird als besondere Form einer
ZGDV Forum Mitgliedschaft konstituiert.
- Als INI-Graphics-Alumni Mitglieder können natürliche Personen
aufgenommen werden, die in den Einrichtungen des INI-GraphicsNet
studiert oder promoviert haben und/oder beschäftigt waren.
- Prof. Encarnação ist auf Lebenszeit ehrenhalber Mitglied des
INI-Graphics-Alumni.
§4 Beginn und Ende der INI-Graphics-Alumni
Mitgliedschaft
- Der Antrag auf Aufnahme in das INI-Graphics-Alumni muß schriftlich
an die Geschäftsführung erfolgen. Die Geschäftsführung des
INI-Graphics-Alumni entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorstand des
ZGDV e.V. über die Aufnahme.
- Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
- Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft endet:
- 3 Monate nach schriftlicher Kündigung; die Kündigung muß
schriftlich an die Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni gerichtet
werden.
- durch Beschluß der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung, wenn das
Verbleiben des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes das Ansehen oder die
Interessen des INI-Graphics-Alumni schädigen würde,
- durch Beschluß der Mitgliederversammlung des ZGDV e.V., wenn das
Verbleiben des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes das Ansehen oder die
Interessen des ZGDV e.V. oder einer der anderen Einrichtungen des
INI-GraphicsNet schädigen würde,
- bei INI-Graphics-Alumni Mitgliedern, die sich mit mehr als zwei
Jahresbeiträgen in Zahlungsverzug befinden,
- durch eine Sonderkündigung des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes
innerhalb von 4 Wochen nach einer eventuellen Beitragserhöhung durch
die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung,
- mit dem Tode.
- Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung von Beiträgen oder anteiligem Vermögen.
§5 Rechte und Pflichten der
INI-Graphics-Alumni Mitglieder
- Die Rechte und Pflichten der INI-Graphics-Alumni Mitglieder richten
sich nach der Geschäftsordnung des INI-Graphics-Alumni.
- Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder sind in ihren geschäftlichen
Aktivitäten frei.
- Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder haben in dieser Eigenschaft
keinen Anspruch an das Vermögen des ZGDV e.V. oder auf Rückzahlung
geleisteter Beiträge.
- Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder sind gehalten, das
INI-Graphics-Alumni bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
>
- Die Mitglieder sind gehalten, in ihrem Handeln die vertrauensvolle
Zusammenarbeit untereinander zur Förderung der Ziele des
INI-Graphics-Alumni zu gewährleisten.
- Weitere Rechte und Pflichten werden aus der Mitgliedschaft im
INI-Graphics-Alumni nicht begründet.
§6 INI-Graphics-Alumni Mitgliedsbeiträge und
Kostenaufbringung
- Das INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft kann sich eine
Beitragsordnung geben.
- Diese Beitragsordnung ist dann Bestandteil eines
Jahreswirtschaftsplans.
§7 Organe
Die Organe des INI-Graphics-Alumni sind: die
INI-Graphics-Alumni Vollversammlung und die Geschäftsführung,
gegebenenfalls fachliche Komitees und gegebenenfalls der
Beirat.
§8 INI-Graphics-Alumni
Vollversammlung
- Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung besteht aus den
INI-Graphics-Alumni Mitgliedern. Bei Abstimmungen in INI-Graphics-Alumni
Vollversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme.
- Die ordentliche INI-Graphics-Alumni Vollversammlung wird mindestens
einmal jährlich vom Sprecher der Geschäftsführung des
INI-Graphics-Alumni einberufen.
- Die Einladung zur INI-Graphics-Alumni Vollversammlung ist den
INI-Graphics-Alumni Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit
und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden.
- Eine außerordentliche INI-Graphics-Alumni Vollversammlung wird vom
Sprecher der Geschäftsführung im Bedarfsfall oder auf schriftlichen
Antrag mindestens eines Drittels der INI-Graphics-Alumni Mitglieder
einberufen.
- INI-Graphics-Alumni Mitglieder können sich in der
INI-Graphics-Alumni Vollversammlung durch ein anderes Mitglied vertreten
lassen, sofern eine schriftlich erteilte Vertretungsermächtigung
gegenüber dem Sprecher der Geschäftsführung nachweisbar ist.
§9 Geschäftsführung
- Die Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni ist ehrenamtlich tätig.
Sie wird von der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung gewählt und vom
Vorstand des ZGDV e.V. bestätigt.
- Die Geschäftsführung besteht aus zwei oder drei Personen, die aus
ihrer Mitte den Sprecher der Geschäftsführung wählen.
- Die Geschäftsführung wird auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ohne
Amtsunterbrechung ist zulässig.
- Die Geschäftsführung kann sich eine separate Geschäftsordnung geben.
- Das INI-Graphics-Alumni wird durch zwei Mitglieder der
Geschäftsführung gemeinschaftlich vertreten, von denen einer der
Sprecher ist.
§10 Zuständigkeit der
Geschäftsführung
- Die Geschäftsführung führt die Geschäfte, die das
INI-Graphics-Alumni betreffen.
- Die Aufgaben der Geschäftsführung sind darüber hinaus:
- Vertretung des INI-Graphics-Alumni im Kuratorium der
INI-GraphicsNet Stiftung.
- Ggfls. Aufstellung des Jahreswirtschaftsplans und der
Jahresrechnung,
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der INI-Graphics-Alumni
Vollversamlung,
- Berichterstattung gegenüber dem ZGDV-Vorstand.
- Die Geschäftsführung kann zur Verwirklichung der Ziele des
INI-Graphics-Alumni sogenannte fachliche Komitees einrichten. Ein
Komitee besteht aus Personen, die Mitglied des INI-Graphics-Alumni sind.
Es wird durch die Geschäftsführung nach Zahl und Person berufen und
durch die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung bestätigt.
- Das INI-Graphics-Alumni ist den Haushaltsregeln und dem Controling
des ZGDV unterworfen.
§11 Zuständigkeiten der INI-Graphics Alumni
Vollversammlung
- Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung hat im Rahmen der
ZGDV-Satzung folgende Rechte und Pflichten:
- Sie wählt die Geschäftsführung
- sie prüft und genehmigt die Jahresrechnung des Forums, die die
Geschäftsführung vorlegt, erteilt der Geschäftsführung Entlastung und
empfiehlt der ZGDV-Mitgliederversammlung, den ZGDV-Vorstand in Sachen
INI-Graphics-Alumni zu entlasten,
- sie beschließt über Angelegenheiten, die die Geschäftsführung zur
Beschlußfassung vorlegt; sie genehmigt insbesondere den
Jahreswirtschaftsplan und beschließt über die mittel- und
langfristigen Zielsetzungen des INI-Graphics-Alumni,
- sie beschließt über Änderungen der Geschäftsordnung,
- sie beschließt über den Vorschlag an den ZGDV-Vorstand nach
Auflösung des INI-Graphics-Alumni nach §15 dieser Geschäftsordnung.
- Die Zustimmung der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung ist ferner
erforderlich für
- das Inkrafttreten der Geschäftsordnung, die Regelung der
Einzelheiten der Aufgaben der Geschäftsstelle und INI-Graphics-Alumni
Mitgliedschaft sowie der Einzelheiten einer INI-Graphics-Alumni
Beitragsordnung.
- Die Beschlüsse der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des ZGDV-Vorstands. Einreden müssen
innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Protokolls der
Vollversammlung an den ZGDV-Vorstand vorgenommen werden, andernfalls
gelten die Beschlüsse als durch den ZGDV-Vorstand genehmigt.
§12 Beschlußfassung der INI-Graphics Alumni
Vollversammlung
- Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung leitet der Sprecher der
Geschäftsführung oder ein von ihm bevollmächtigtes Mitglied der
Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni.
- Beschlüsse, nicht aber Änderungen der Geschäftsordnung oder die
Auflösung des INI-Graphics-Alumni, können ohne Rücksicht auf die Anzahl
der anwesenden INI-Graphics-Alumni Mitglieder gefaßt werden. Diese
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Zahl der abgegebenen
Stimmen gefaßt.
- Es erfolgt eine Niederschrift der INI-Graphics-Alumni
Vollversammlung durch den Schriftführer. Dieser wird zu Beginn der
INI-Graphics-Alumni Vollversammlung vom Sprecher der Geschäftsführung
bestimmt. Die Niederschrift wird den INI-Graphics-Alumni Mitgliedern
zugänglich gemacht und zugesandt.
- Änderungen der Geschäftsordnung werden von der INI-Graphics-Alumni
Vollversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden
INI-Graphics-Alumni Mitglieder gefaßt. Dabei müssen mindestens die
Hälfte der INI-Graphics-Alumni Mitglieder anwesend sein.
- Die Wahl der Geschäftsführung erfolgt von der INI-Graphics-Alumni
Vollversammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden oder der Abberufung eines
Mitglieds der Geschäftsführung bestimmen die anderen Mitglieder der
Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem ZGDV-Vorstand ein
kommissarisches Mitglied der Geschäftsführung.
- Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung kann sich eine separate
Geschäftsordnung geben.
- Beschlüsse könne auch in schriftlicher Abstimmung erfolgen, wenn
mindestens 51% der Mitglieder zustimmen.
§13 Beirat
- Das INI-Graphics-Alumni kann einen Beirat einrichten.
- Der Beirat berät die Geschäftsführung in den Fragen der Zielsetzung
und der Förderung des INI-Graphics-Alumni.
- Die Mitglieder des Beirats werden von der INI-Graphics-Alumni
Vollversammlung vorgeschlagen und auf drei Jahre berufen. Wiederberufung
ist zulässig. Der Beirat kann sich eine Beiratsordnung geben.
§14 Haftung
Die Mitglieder des INI-Graphics-Alumni haften nicht für
Verpflichtungen des INI-Graphics-Alumni gegenüber Dritten.
§15 Auflösung
- Die Auflösung des INI-Graphics-Alumni kann nur in einer
INI-Graphics-Alumni Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der
gesamten, nicht nur der anwesenden, INI-Graphics-Alumni Mitglieder
beschlossen werden.
- Der Vollzug dieses Beschlusses erfolgt durch den ZGDV-Vorstand.
§16 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung
rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Für eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Vollversammlung
dem ZGDV-Vorstand eine rechtswirksame Bestimmung vorzuschlagen, die in
ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestmöglich
entspricht.
Anhang Beitragsordnung des
INI-Graphics-Alumni
- Mitglieder des INI-Graphics-Alumni zahlen einen Jahresbeitrag von 10
Euro pro Jahr.
- Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
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