Geschäftsordnung

  1. Bezeichnung, Dauer
  2. Aufgaben und Ziele
  3. INI-Graphics-Alumni Mitglieder
  4. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
  5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
  6. Mitgliedsbeiträge und Kostenaufbringung
  7. Organe
  8. Vollversammlung
  9. Geschäftsführung
  10. Zuständigkeit der Geschäftsführung
  11. Zuständigkeiten der Vollversammlung
  12. Beschlußfassung der Vollversammlung
  13. Beirat
  14. Haftung
  15. Auflösung
  16. Salvatorische Klausel
  17. Anhang: Beitragsordnung

§1
Bezeichnung, Dauer

Das Forum wird vom ZGDV e.V. unter der Bezeichnung "Forum der Alumni des INI-GraphicsNet" (Kurzbezeichnung INI-Graphics-Alumni) eingerichtet. Es ist eine im Rahmen der ZGDV Satzung und nach der Richtlinienkompetenz des ZGDV-Vorstandes eigenständig operierende Einrichtung des ZGDV e.V.
  1. Das INI-Graphics-Alumni ist gemäß der Satzung des ZGDV e.V. selbstlos tätig; es verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Die Geschäftsstelle des INI-Graphics-Alumni wird in Darmstadt beim ZGDV eingerichtet.
  3. Das INI-Graphics-Alumni ist auf unbestimmte Zeit eingerichtet.
§2
Aufgaben und Ziele
 
  1. Das INI-Graphics-Alumni verfolgt die folgenden Ziele im Rahmen der Satzung des ZGDV e.V.:
    • Förderung des Dialoges zwischen ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeitern des INI-GraphicsNet
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die den Ideen des INI-Graphics-Alumni und den Einrichtungen des INI-GraphicsNet dienen
    • Förderung der Aktivitäten der Einrichtungen des INI-GraphicsNet
    • Erfahrungsaustausch und Kooperationsanbahnung unter seinen Mitgliedern
    • Erfahrungsaustausch und Kooperation mit den Einrichtungen des INI-GraphicsNet
    • Förderung der Idee der INI-GraphicsNet Stiftung
    • Mitwirkung im Kuratorium der INI-GraphicsNet Stiftung
  2. Das INI-Graphics-Alumni verfolgt damit ideelle Belange seiner Mitglieder.

  3. Die Mittel des INI-Graphics-Alumni dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck des ZGDV e.V. und zur Erreichung der unter §2 (1.) genannten Ziele verwendet werden.

    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des ZGDV e.V. bzw. des INI-Graphics-Alumni. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Forums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  4. Angemessene Kosten des INI-Graphics-Alumni können auf begründeten Antrag an die Geschäftsführung des ZGDV von den Einrichtungen des INI-GraphicsNet getragen werden.
§3
INI-Graphics-Alumni Mitglieder
  1. Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft wird als besondere Form einer ZGDV Forum Mitgliedschaft konstituiert.
  2. Als INI-Graphics-Alumni Mitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, die in den Einrichtungen des INI-GraphicsNet studiert oder promoviert haben und/oder beschäftigt waren.
  3. Prof. Encarnação ist auf Lebenszeit ehrenhalber Mitglied des INI-Graphics-Alumni.
§4
Beginn und Ende der INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft
  1. Der Antrag auf Aufnahme in das INI-Graphics-Alumni muß schriftlich an die Geschäftsführung erfolgen. Die Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorstand des ZGDV e.V. über die Aufnahme.
  2. Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
  3. Die INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft endet:
    • 3 Monate nach schriftlicher Kündigung; die Kündigung muß schriftlich an die Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni gerichtet werden.
    • durch Beschluß der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung, wenn das Verbleiben des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes das Ansehen oder die Interessen des INI-Graphics-Alumni schädigen würde,
    • durch Beschluß der Mitgliederversammlung des ZGDV e.V., wenn das Verbleiben des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes das Ansehen oder die Interessen des ZGDV e.V. oder einer der anderen Einrichtungen des INI-GraphicsNet schädigen würde,
    • bei INI-Graphics-Alumni Mitgliedern, die sich mit mehr als zwei Jahresbeiträgen in Zahlungsverzug befinden,
    • durch eine Sonderkündigung des INI-Graphics-Alumni Mitgliedes innerhalb von 4 Wochen nach einer eventuellen Beitragserhöhung durch die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung,
    • mit dem Tode.
  4. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder anteiligem Vermögen.
§5
Rechte und Pflichten der INI-Graphics-Alumni Mitglieder
  1. Die Rechte und Pflichten der INI-Graphics-Alumni Mitglieder richten sich nach der Geschäftsordnung des INI-Graphics-Alumni.
  2. Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder sind in ihren geschäftlichen Aktivitäten frei.
  3. Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch an das Vermögen des ZGDV e.V. oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.
  4. Die INI-Graphics-Alumni Mitglieder sind gehalten, das INI-Graphics-Alumni bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. >
  5. Die Mitglieder sind gehalten, in ihrem Handeln die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander zur Förderung der Ziele des INI-Graphics-Alumni zu gewährleisten.
  6. Weitere Rechte und Pflichten werden aus der Mitgliedschaft im INI-Graphics-Alumni nicht begründet.
§6
INI-Graphics-Alumni Mitgliedsbeiträge und Kostenaufbringung
  1. Das INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft kann sich eine Beitragsordnung geben.
  2. Diese Beitragsordnung ist dann Bestandteil eines Jahreswirtschaftsplans.
§7
Organe
Die Organe des INI-Graphics-Alumni sind: die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung und die Geschäftsführung, gegebenenfalls fachliche Komitees und gegebenenfalls der Beirat.
§8
INI-Graphics-Alumni Vollversammlung
  1. Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung besteht aus den INI-Graphics-Alumni Mitgliedern. Bei Abstimmungen in INI-Graphics-Alumni Vollversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme.
  2. Die ordentliche INI-Graphics-Alumni Vollversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Sprecher der Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni einberufen.
  3. Die Einladung zur INI-Graphics-Alumni Vollversammlung ist den INI-Graphics-Alumni Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden.
  4. Eine außerordentliche INI-Graphics-Alumni Vollversammlung wird vom Sprecher der Geschäftsführung im Bedarfsfall oder auf schriftlichen Antrag mindestens eines Drittels der INI-Graphics-Alumni Mitglieder einberufen.
  5. INI-Graphics-Alumni Mitglieder können sich in der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, sofern eine schriftlich erteilte Vertretungsermächtigung gegenüber dem Sprecher der Geschäftsführung nachweisbar ist.
§9
Geschäftsführung
  1. Die Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni ist ehrenamtlich tätig. Sie wird von der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung gewählt und vom Vorstand des ZGDV e.V. bestätigt.
  2. Die Geschäftsführung besteht aus zwei oder drei Personen, die aus ihrer Mitte den Sprecher der Geschäftsführung wählen.
  3. Die Geschäftsführung wird auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ohne Amtsunterbrechung ist zulässig.
  4. Die Geschäftsführung kann sich eine separate Geschäftsordnung geben.
  5. Das INI-Graphics-Alumni wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich vertreten, von denen einer der Sprecher ist.
§10
Zuständigkeit der Geschäftsführung
  1. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte, die das INI-Graphics-Alumni betreffen.
  2. Die Aufgaben der Geschäftsführung sind darüber hinaus:
    • Vertretung des INI-Graphics-Alumni im Kuratorium der
    • INI-GraphicsNet Stiftung.
    • Ggfls. Aufstellung des Jahreswirtschaftsplans und der Jahresrechnung,
    • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der INI-Graphics-Alumni Vollversamlung,
    • Berichterstattung gegenüber dem ZGDV-Vorstand.
  3. Die Geschäftsführung kann zur Verwirklichung der Ziele des INI-Graphics-Alumni sogenannte fachliche Komitees einrichten. Ein Komitee besteht aus Personen, die Mitglied des INI-Graphics-Alumni sind. Es wird durch die Geschäftsführung nach Zahl und Person berufen und durch die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung bestätigt.
  4. Das INI-Graphics-Alumni ist den Haushaltsregeln und dem Controling des ZGDV unterworfen.
§11
Zuständigkeiten der INI-Graphics Alumni Vollversammlung
  1. Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung hat im Rahmen der ZGDV-Satzung folgende Rechte und Pflichten:
    • Sie wählt die Geschäftsführung
    • sie prüft und genehmigt die Jahresrechnung des Forums, die die Geschäftsführung vorlegt, erteilt der Geschäftsführung Entlastung und empfiehlt der ZGDV-Mitgliederversammlung, den ZGDV-Vorstand in Sachen INI-Graphics-Alumni zu entlasten,
    • sie beschließt über Angelegenheiten, die die Geschäftsführung zur Beschlußfassung vorlegt; sie genehmigt insbesondere den Jahreswirtschaftsplan und beschließt über die mittel- und langfristigen Zielsetzungen des INI-Graphics-Alumni,
    • sie beschließt über Änderungen der Geschäftsordnung,
    • sie beschließt über den Vorschlag an den ZGDV-Vorstand nach Auflösung des INI-Graphics-Alumni nach §15 dieser Geschäftsordnung.
  2. Die Zustimmung der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung ist ferner erforderlich für
    • das Inkrafttreten der Geschäftsordnung, die Regelung der Einzelheiten der Aufgaben der Geschäftsstelle und INI-Graphics-Alumni Mitgliedschaft sowie der Einzelheiten einer INI-Graphics-Alumni Beitragsordnung.
  3. Die Beschlüsse der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des ZGDV-Vorstands. Einreden müssen innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Protokolls der Vollversammlung an den ZGDV-Vorstand vorgenommen werden, andernfalls gelten die Beschlüsse als durch den ZGDV-Vorstand genehmigt.
§12
Beschlußfassung der INI-Graphics Alumni Vollversammlung
  1. Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung leitet der Sprecher der Geschäftsführung oder ein von ihm bevollmächtigtes Mitglied der Geschäftsführung des INI-Graphics-Alumni.
  2. Beschlüsse, nicht aber Änderungen der Geschäftsordnung oder die Auflösung des INI-Graphics-Alumni, können ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden INI-Graphics-Alumni Mitglieder gefaßt werden. Diese Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Zahl der abgegebenen Stimmen gefaßt.
  3. Es erfolgt eine Niederschrift der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung durch den Schriftführer. Dieser wird zu Beginn der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung vom Sprecher der Geschäftsführung bestimmt. Die Niederschrift wird den INI-Graphics-Alumni Mitgliedern zugänglich gemacht und zugesandt.
  4. Änderungen der Geschäftsordnung werden von der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden INI-Graphics-Alumni Mitglieder gefaßt. Dabei müssen mindestens die Hälfte der INI-Graphics-Alumni Mitglieder anwesend sein.
  5. Die Wahl der Geschäftsführung erfolgt von der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden oder der Abberufung eines Mitglieds der Geschäftsführung bestimmen die anderen Mitglieder der Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem ZGDV-Vorstand ein kommissarisches Mitglied der Geschäftsführung.
  6. Die INI-Graphics-Alumni Vollversammlung kann sich eine separate Geschäftsordnung geben.
  7. Beschlüsse könne auch in schriftlicher Abstimmung erfolgen, wenn mindestens 51% der Mitglieder zustimmen.
§13
Beirat
  1. Das INI-Graphics-Alumni kann einen Beirat einrichten.
  2. Der Beirat berät die Geschäftsführung in den Fragen der Zielsetzung und der Förderung des INI-Graphics-Alumni.
  3. Die Mitglieder des Beirats werden von der INI-Graphics-Alumni Vollversammlung vorgeschlagen und auf drei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig. Der Beirat kann sich eine Beiratsordnung geben.
§14
Haftung
Die Mitglieder des INI-Graphics-Alumni haften nicht für Verpflichtungen des INI-Graphics-Alumni gegenüber Dritten.
§15
Auflösung
  1. Die Auflösung des INI-Graphics-Alumni kann nur in einer INI-Graphics-Alumni Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der gesamten, nicht nur der anwesenden, INI-Graphics-Alumni Mitglieder beschlossen werden.
  2. Der Vollzug dieses Beschlusses erfolgt durch den ZGDV-Vorstand.
§16
Salvatorische Klausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Für eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Vollversammlung dem ZGDV-Vorstand eine rechtswirksame Bestimmung vorzuschlagen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestmöglich entspricht.

 


 

Anhang
Beitragsordnung des INI-Graphics-Alumni

  1. Mitglieder des INI-Graphics-Alumni zahlen einen Jahresbeitrag von 10 Euro pro Jahr.
  2. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.


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